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Wir sind eine Genossenschaft

Wir haben uns für die Genossenschaft als Organisationsform entschieden,
weil folgende Prinzipien uns besonders wichtig sind:

  • Gemeinschaftliches Eigentum schafft die Grundlage für ein verantwortungsvolles und solidarisches Miteinander.
  • Alle Mitglieder der Genossenschaft treffen Entscheidungen demokratisch.
  • Die Genossenschaft verwaltet sich selbst; die Mitglieder bestimmen über die Form und Nutzung der Einrichtungen wie Gemeinschaftsraum, Gästezimmer etc.
  • Wir bauen auf ein bewährtes Prinzip, das auf das Wohl der Mitglieder ausgerichtet ist und nicht auf Gewinn.
  • Wir schaffen kein Einzeleigentum. Die Genossenschaft wird Eigentümerin der Wohnungen und Gemeinschaftsflächen.
  • Oikos eG schafft auch für spätere Generationen bezahlbaren Wohnraum.
  • Schon bestehende Genossenschaften unterstützten uns auf unserem Weg.

Jedes Wohnprojekt bedarf einer passenden Organisationsform. Wir haben uns für die Gründung einer Genossenschaft entschieden, weil wir glauben, dass dadurch unsere Vorstellungen und Werte am besten ausgedrückt werden. In einer Genossenschaft wird kein Privateigentum geschaffen, sondern Gemeinschaftseigentum. Das Haus, die Wohnungen, die Gemeinschaftsräume, -flächen und -gärten gehören allen gleichermaßen. Eine Genossenschaft ist selbstbestimmt, selbstverwaltet und Entscheidungen werden demokratisch herbeigeführt. Dabei gilt das Prinzip: pro Kopf eine Stimme, unabhängig von der jeweiligen individuellen Finanzkraft. Genossinnen und Genossen genießen lebenslanges Wohnrecht, die Gefahr von Immobilienspekulation ist ausgeschlossen.


Fragen zur Genossenschaft

Warum eine Genossenschaft?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Vorteile aus. Sie ist einerseits ähnlich einem Verein direkt auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet. Weiterhin ist sie demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung.

Andererseits unterliegen Genossenschaften einer strengen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung, was sich auch in der äußerst geringen Insolvenzrate von unter einem Prozent pro Jahr zeigt. Und letztlich sind die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Genossenschaft für ihre Mitglieder sehr transparent.

Zusammen mit weiteren Engagierten wird gemeinschaftliches Wohneigentum geschaffen. Dies bietet eine größere Sicherheit als ein Mietverhältnis und ist günstiger und weniger riskant als ein Eigenheim.

Die Wohngenossenschaft sieht lebenslanges Wohnrecht vor, sie schützt die Mitglieder vor Eigenbedarfskündigungen; sie ist gelebte Nachbarschaft. Die Genossen haben gleiche Rechte und Pflichten.

Die Bewohner entrichten statt Miete eine sogenannte Nutzungsgebühr für die Wohnung. Diese Nutzungsgebühr richtet sich nicht nach einem Mietspiegel oder marktüblichen Preisen. Mit der Nutzungsgebühr werden die in der Wohngenossenschaft anfallenden Kosten (Abschreibungen, Zinsen für Fremd- und Eigenkapital, Instandhaltungskosten, Betriebskosten etc.) gedeckt.

Wozu dient eine Genossenschaftsgründung?

Zusammen mit weiteren Engagierten wird gemeinschaftliches Wohneigentum geschaffen. Dies bietet eine größere Sicherheit als ein Mietverhältnis und ist günstiger und weniger riskant als ein Eigenheim.

Die Wohngenossenschaft sieht lebenslanges Wohnrecht vor, sie schützt die Mitglieder vor Eigenbedarfskündigungen; sie ist gelebte Nachbarschaft. Die Genossen haben gleiche Rechte und Pflichten.

Die Nutzungsentgelte (entspricht den Mieten) steigen nicht.

Worin unterscheidet sich eine Genossenschaft zum Mietshäusersyndikat?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Vorteile aus. Sie ist einerseits ähnlich einem Verein direkt auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet. Weiterhin ist sie demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung.

Andererseits unterliegen Genossenschaften einer strengen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung, was sich auch in der äußerst geringen Insolvenzrate von unter einem Prozent pro Jahr zeigt. Und letztlich sind die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Genossenschaft für ihre Mitglieder sehr transparent.

Zusammen mit weiteren Engagierten wird gemeinschaftliches Wohneigentum geschaffen. Dies bietet eine größere Sicherheit als ein Mietverhältnis und ist günstiger und weniger riskant als ein Eigenheim.

Die Wohngenossenschaft sieht lebenslanges Wohnrecht vor, sie schützt die Mitglieder vor Eigenbedarfskündigungen; sie ist gelebte Nachbarschaft. Die Genossen haben gleiche Rechten und Pflichten.

Die Bewohner entrichten statt Miete eine sogenannte Nutzungsgebühr für die Wohnung. Diese Nutzungsgebühr richtet sich nicht nach einem Mietspiegel oder marktüblichen Preisen. Mit der Nutzungsgebühr werden die in der Wohngenossenschaft anfallenden Kosten (Abschreibungen, Zinsen für Fremd- und Eigenkapital, Instandhaltungskosten, Betriebskosten etc.) gedeckt.

Wie sah der Zeitplan für die Wohnungsgenossenschaft Oikos eG aus?

Nach der Gründung der Oikos-Genossenschaft am 21. Juli 2019 erfolgte die Eintragung am 05.03.2020.

Das passende Grundstück wurde über die MWSP (Tochter der Stadt Mannheim) gekauft. Alle 21 Wohnungen sind an Genossen vergeben. Das Richtfest stand Mitte März 2022 an und der offizielle Einzugstermin war Januar 2023.

Was geschieht im Erbfall?

Geschäftsanteile unterliegen dem Erbrecht und werden an die Erben ausgezahlt. Das Wohnrecht wird jedoch nicht vererbt.

Wie erfolgt die Wohnungsvergabe?

Es ist eine Warteliste für die künftig verfügbaren Wohnungen der Oikos eG vorgesehen.

Freie Wohnungen werden jeweils aktuell auf der Website ausgeschrieben. Die Genossenschaft prüft alle eingegangenen Bewerbungen auf der Basis von bei der Gründung beschlossenen Kriterien. Bei der Vergabe der Wohnungen zählen u. a. soziale Kriterien und die persönliche Beziehung und Einschätzung der Genossen zu den Bewerbern.

Können meine Kinder bzw. Familienangehörigen ebenfalls Mitglied mit Wohnrecht werden?

Erwachsene Kinder oder weitere Familienangehörige können investierende Mitglieder werden.

Kinder oder Familienangehörige können aber selbstverständlich im Haushalt eines Genossenschaftsmitglieds mit Wohnrecht leben.

Vererben lässt sich das Wohnrecht nicht. Wollen eigene Kinder eine weitere Wohneinheit innerhalb der Genossenschaft bilden, werden sie nach den satzungsgemäßen Vorgaben für die Mitgliedschaft behandelt.

Muss mein Partner auch Mitglied der Genossenschaft werden?

Nein, dies ist keine Voraussetzung für das Wohnen in dem gemeinschaftlichen Wohnprojekt Oikos. Allerdings hat der nicht genossenschaftliche Partner kein Mitspracherecht in den Angelegenheiten der Genossenschaft. Ein persönliches Wohnrecht für den Partner im Haus der Oikos gibt es ebenso nicht.

Kann ich eine Wohnung der Genossenschaft erwerben und an Dritte vermieten?

Nein, das ist nicht möglich – auch keine Untervermietung an erwachsene Kinder oder Familienangehörige.


Unsere Organisation

Im Vorstand

  • Valentina Ingmanns
  • Ina Schäfers
  • Alida C. Ganter
  • Karin Stein

 

Im Aufsichtsrat

  • Julia Engel (Vorsitzende)
  • Cornelia Bodenmüller
  • Barbara Negrelli


Oikos-Rückblick 2023: PDF-Download
Oikos-Rückblick 2022:
PDF-Download
Oikos-Rückblick 2021:
PDF-Download
Oikos-Rückblick 2020:
PDF-Download
Oikos-Rückblick 2019: PDF-Download
Satzung: PDF-Download
Sitz:
Mannheim, GnR Mannheim 700098
Prüfungsverband: PdK Berlin (Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V.)

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Eine Sitzung des Aufsichtsrats und des Vorstands auf dem Gemeinschaftswochenende, im September 2020 in Grasellenbach

Auf dem Balkon von Werner bei unserer Genossenschaftsgründung am 21. Juli 2019

Seit März 2020 sind wir eine eingetragene Genossenschaft!

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